Info-Blatt zur neuen staatlichen Förderung zum Einbruchschutz

Voraussetzung für die Förderung ist die Durchführung durch ein Fachunternehmen des Handwerks. Lt. Auskunft der KfW sind das Betriebe, für die eine Gewerbeanmeldung vorliegt und die Rechnungen ausstellen können, die den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Weitere Anforderungen an Fachunternehmen gibt es nicht. Eine Eintragung in die Handwerksrolle oder in den Adressnachweis des LKA für mechanische Sicherungseinrichtungen ist demnach nicht zwingend erforderlich.

Der interkey Fachverband empfiehlt uns Ihnen den KfW-Antrag (s. Download unten) gleich vorbereitet dem Angebot beizufügen.

Einen guten Überblick über die förderfähigen Produkte finden Sie auch auf der Homepage des LKA Bayern im u.a. Link.